Regionalverband

Südniedersachsen e.V.

 

Fahrgastverband PRO BAHN

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Göttinger soll Bahn um 20.000 Euro betrogen haben

18. 11. 2021

Vor dem Landgericht Göttingen wurde am Freitag ein Strafprozess wegen einer umfangreichen Betrugsserie fortgesetzt. Dem 51jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Fahrkarten der Deutsche Bahn Betrügereien im Umfang von 20.000 Euro begangen zu haben. Dabei soll er in 145 Fällen zumeist im Zug Fahrkarten erworben haben, die er teilweise im Reisezentrum zurücktauschte. Die Kreditkartenkonten erwiesen sich im Verlauf der Zahlungsabwicklung als ungedeckt. Die Schadenssumme gibt die Anklagebehörde mit 20.000 Euro an.

Eine aus Berlin angereiste Fachreferentin der Deutschen Bahn für Betrugsdelikte und eine Sachbearbeiterin des Zahlungsdienstleisters in Frankfurt schilderten als Zeuginnen, dass die mobilen Verkaufsterminals keine sofortge Authentifizierung vornehmen, so dass die Deckung der Kreditkarte erst nach dem stationären Datentransfer auffiel. Zudem muss der Zahlungsdienstler die Einlösung bei der Bank erst bewerkstelligen. Die umfangreichen Gerichtsakten belegen, dass der Täter sich einen Großteil des Fahrpreises in Reisezentren wieder erstatten ließ. Die Bahn-Referentin räumte ein, dass die Zugbegleiter nur bei Reisepreisen über 150 Euro die persönlichen Daten der Käufer erfasst haben.

Die Deutsche Bahn hat beschlossen, ab 1. Januar 2022 den Fahrkartenverkauf im Zug komplett abzuschaffen. Dies hatte der Fahrgastverband PRO BAHN im Interesse der ehrlichen Bahnkunden kritisiert. Auch beim Online-Verkauf hat die Deutsche Bahn immer neue Beschränkungen bei der Bezahlung vorgenommen, um sich vor Betrügereien zu schützen.
Der Prozess läuft bereits seit April dieses Jahres. Das Landgericht Göttingen verhandelt in mittlerweile über 20 Verhandlungstagen verschiedene Vorwürfe der Anklage. Dazu gehören neben den Betrügereien mit Bahnfahrkarten Abschlüsse von Handyverträgen auf fremden Namen und nicht zurückgezahlte Privatdarlehen alleinstehender Frauen aus Thüringen an den Angeklagten mit einer Schadenssumme von zusammen über 70.000 Euro. Außerdem soll der Angeklagte, der in Haft sitzt, in mehreren Hotels der Region Südniedersachsen abgestiegen sein, ohne seine Übernachtung zu bezahlen. Nach seiner Abreise zeigten die Vermieter die Entwendung des Fernsehers aus dem Zimmer an. (gaf)

 

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